ψ
Über uns

Über die BEGAP

Berner Gesellschaft für Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie – Aufgaben, Co-Präsidium und Statuten.

Wer wir sind

Interessen­gemeinschaft der Fachkader

Die Berner Gesellschaft für Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie (BEGAP) ist eine Interessengemeinschaft der ärztlichen und interdisziplinären Kader der öffentlichen und privaten alterspsychiatrischen Institutionen im Kanton Bern sowie der niedergelassenen Trägerinnen und Träger des Schwerpunkts Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie.

Vereinsgrundlagen

Statuten / Geschäftsordnung

Vollständiger Wortlaut der Statuten der BEGAP – Zweck, Mitgliedschaft, Organe und Verbindungen.

§ 1

Name

Die Berner Gesellschaft für Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie BEGAP ist eine Interessengemeinschaft der ärztlichen, evtl. interdisziplinären Kader der öffentlichen und privaten alterspsychiatrischen Institutionen im Kanton Bern sowie der niedergelassenen Schwerpunkttitelträgerinnen und -träger.

§ 2

Ziel und Zweck

Die BEGAP stellt sich die Aufgabe,

die Interessen der Alterspsychiatrie, ihrer Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen wahrzunehmen und gegenüber Behörden und Öffentlichkeit zu vertreten;
den Meinungsaustausch unter den Mitgliedern zu pflegen, sie bei ihren Aufgaben zu unterstützen und einen Beitrag zur Meinungsbildung zu leisten;
die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen zu verbessern, gemeinsame Haltungen zu entwickeln und Kooperation zu fördern;
zu aktuellen alterspsychiatrischen Themen Stellung zu beziehen;
die GSI in Belangen der Alterspsychiatrie zu beraten und einen institutionalisierten Kontakt zur GSI sicherzustellen;
den Kontakt zu anderen Vereinigungen der alterspsychiatrischen Versorgung wahrzunehmen;
die postgraduale Weiterbildung für Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie gemäss den Vorgaben der Weiterbildungsordnung der FMH durchzuführen.
§ 3

Mitgliedschaft

Mitglied des Kollegiums kann werden, wer Schwerpunkttitelträgerin oder -träger Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie ist oder diesen anstrebt, sowie Personen aus anderen Disziplinen einer alterspsychiatrischen Institution, welche wesentlich zur psychiatrischen Versorgung im Kanton Bern beiträgt.

§ 4

Organe

4.1  BEGAP-Plenarsitzung

Die Plenarsitzung wird mindestens viermal jährlich vom Vorstand einberufen. Bei Beratungen und Beschlüssen ist Konsens anzustreben; gegebenenfalls kann es zu Mehrheits- und Minderheitsanträgen bzw. -beschlüssen kommen. Gestimmt und gewählt wird offen nach absolutem Mehr. Die Erhebung eines Mitgliederbeitrages ist möglich.

Nächste Sitzung

17. August 2026, vor Ort in Thun – inklusive Intervision.

4.2  Vorstand

Aktuelles Co-Präsidium
Dr. med. Tilo Stauch  Co-PräsidentDr. med. Thomas Wirth  Co-Präsident
Zusammensetzung
Vorsitzende oder Vorsitzender
stellvertretende oder stellvertretender Vorsitzende(r)
weitere Mitglieder können durch die Plenarsitzung gewählt werden
Amtsdauer

Die Amtsdauer beträgt in der Regel zwei Jahre und fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Wahlen bzw. die Bestätigung finden alle zwei Jahre statt. Die Mehrheit der Mitglieder (absolutes Mehr) kann auch ausserordentlich den Antrag auf Neuwahlen stellen.

Aufgaben
Setzen von Prioritäten für die Arbeit der BEGAP
Triage eingehender Geschäfte
Vorbereitung von Geschäften für die Plenarsitzung
Nachbearbeitung der Geschäfte
Vertretung der BEGAP nach aussen
Sicherstellen des Kontaktes zu relevanten Organisationen
Kompetenzen
Bei Geschäften, die nicht bis zur nächsten ordentlichen Plenarsitzung aufgeschoben werden können, handelt der Vorstand bei geringer Bedeutung in eigener Kompetenz; bei grundsätzlicher Bedeutung beruft er eine ausserordentliche Plenarsitzung ein.
Beizug von Expertinnen und Experten zur Bearbeitung einzelner Geschäfte.
§ 5

Verbindungen

Regelmässige Beziehungen bestehen insbesondere zu folgenden Behörden und Vereinigungen:

Hinweis: Die damalige Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) heisst heute Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI). Eine formelle Revision der Statuten ist vorgesehen.