Der Schwerpunkt Alterspsychiatrie und -psychotherapie ist eine zweijährige Zusatzspezialisierung zum Facharzttitel Psychiatrie und Psychotherapie – getragen von der SGAP, geprüft nach dem Weiterbildungsprogramm der FMH/SIWF.
Der Weg zum Schwerpunkttitel
Facharzttitel Psychiatrie und Psychotherapie
Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunkts ist der eidgenössische oder ein anerkannter ausländischer Facharzttitel Psychiatrie und Psychotherapie.
Praktische Weiterbildung · 2 Jahre
An anerkannten alterspsychiatrischen Stätten: ein Jahr stationär, ein Jahr ambulant. Ein Jahr kann bereits während der Facharztweiterbildung absolviert werden; Teilzeit ab einem 50-%-Pensum ist möglich.
Theoretische Weiterbildung · ≥ 60 Credits
Mindestens 60 Stunden Theorie, davon mindestens 40 Credits in den regionalen SGAP-Kursen, die übrigen in anerkannten Kursen freier Wahl.
Supervision · 120 Stunden
Integrierte alterspsychiatrisch-psychotherapeutische Supervision, davon mindestens 20 Stunden bei einer externen Supervisorin oder einem externen Supervisor.
Schwerpunktprüfung & Titel
Schriftliche und mündliche Prüfung gemäss SIWF. Nach bestandener Prüfung wird der Schwerpunkttitel Alterspsychiatrie und -psychotherapie erteilt.
SGAP-Weiterbildungskurs
Der theoretische Teil wird von der SGAP getragen: 14 Module über zwei Jahre (Teil 1: Modul 1–7, Teil 2: Modul 8–14). In den Kurs kann laufend eingestiegen werden – eine Anmeldefrist gibt es nicht.
Mindestens 40 der 60 erforderlichen Credits sind in den regionalen SGAP-Kursen zu erwerben; die übrigen in anerkannten Kursen freier Wahl sowie an Kongressen und Symposien der Weiterbildungsstätten.
Schwerpunktprüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil wird einmal jährlich zentral, der mündliche einmal jährlich dezentral durchgeführt. Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat. Beide Teile finden 2026 in Bern statt.
Prüfungssprache Deutsch oder Französisch. Mindestabstand zwischen den Teilen 6 Monate. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden – jeweils nur der nicht bestandene Teil. Termine werden mindestens 6 Monate im Voraus über das SIWF publiziert.
Weiterbildungsstätten im Kanton Bern
Anerkannte alterspsychiatrische Kliniken und Dienste, an denen die praktische Weiterbildung absolviert werden kann.
Kategorien der Stätten
Jede anerkannte Stätte steht unter der Leitung einer Trägerin oder eines Trägers des Schwerpunkttitels. Eingeteilt wird nach Angebot und Grösse:
Programm, Logbuch & Verzeichnisse
Offizielle Grundlagen und Werkzeuge der Weiterbildung – beim SIWF und bei der SGAP.