Über uns

BEGAP – Berner Gesellschaft für Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie

Vorstand

Dr. med. F. Wenger, Vorsitzende

Dr. med. Ch. Kämpf, Stellvertretender Vorsitzender

 

Mitgliedschaft

Mitglied des Kollegiums kann werden, wer Schwerpunkttitelträger Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie ist, diesen anstrebt oder Personen aus andern Disziplinen einer alterspsychiatrischen Institution, welche wesentlich zur psychiatrischen Versorgung  im Kanton Bern beiträgt.

 

Aufgaben

Die BEGAP stellt sich die Aufgabe

  • die Interessen der Alterspsychiatrie, ihrer Patienten und deren Angehörigen wahrzunehmen und gegenüber Behörden und Öffentlichkeit zu vertreten
  • den Meinungsaustausch unter den Mitgliedern zu pflegen, sie bei ihren Aufgaben zu unterstützen und einen Beitrag zur Meinungsbildung zu leisten
  • die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen zu verbessern, gemeinsame Haltungen zu entwickeln und Kooperation zu fördern
  • zu aktuellen alterspsychiatrischen Themen Stellung zu beziehen
  • die GEF in Belangen der Alterspsychiatrie zu beraten und einen institutionalisierten Kontakt zur GEF sicherzustellen
  • den Kontakt zu anderen Vereinigungen der alterspsychiatrischen Versorgung wahrzunehmen
  • die postgraduate Weiterbildung für Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie gemäss den Vorgaben der Weiterbildungsordnung der FMH durchzuführen

 

Statuten / Geschäftsordnung

1. NAME

Die Berner Gesellschaft für Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie BEGAP ist eine Interessengemeinschaft der ärztlichen, ev. interdisziplinären  Kader der öffentlichen und privaten alterspsychiatrischen Institutionen im Kanton Bern, sowie der niedergelassenen Schwerpunkttitelträger.

2. ZIEL UND ZWECK

Die BEGAP stellt sich die Aufgabe

  • die Interessen der Alterspsychiatrie, ihrer Patienten und deren Angehörigen wahrzunehmen und gegenüber Behörden und Öffentlichkeit zu vertreten
  • den Meinungsaustausch unter den Mitgliedern zu pflegen, sie bei ihren Aufgaben zu unterstützen und einen Beitrag zur Meinungsbildung zu leisten
  • die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen zu verbessern, gemeinsame Haltungen zu entwickeln und Kooperation zu fördern
  • zu aktuellen alterspsychiatrischen Themen Stellung zu beziehen
  • die GEF in Belangen der Alterspsychiatrie zu beraten und einen institutionalisierten Kontakt zur GEF sicherzustelle
  • den Kontakt zu anderen Vereinigungen der alterspsychiatrischen Versorgung wahrzunehmen
  • die postgraduate Weiterbildung für Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie gemäss den Vorgaben der Weiterbildungsordnung der FMH durchzuführen

3. MITGLIEDSCHAFT

Mitglied des Kollegiums kann werden, wer Schwerpunkttitelträger Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie ist, diesen anstrebt oder Personen aus andern Disziplinen einer alterspsychiatrischen Institution, welche wesentlich zur psychiatrischen Versorgung  im Kanton Bern beiträgt.

4. ORGANE

4.1 BEGAP-Plenarsitzung

Die Plenarsitzung wird minimal viermal jährlich vom Vorstand einberufen.
Bei Beratungen und Beschlüssen ist Konsens anzustreben. Gegebenenfalls kann es zu Mehrheits- und Minderheitsanträgen respektive -beschlüssen kommen. Gestimmt und gewählt wird offen nach absolutem Mehr.
Die Erhebung eines Mitgliederbeitrages ist möglich.

4.2 Vorstand

Zusammensetzung

  • Vorsitzende(r)
  • Stellvertrende(r) Vorsitzende(r)
  • weitere Mitglieder können durch die Plenarsitzung gewählt werden

Amtsdauer
Die Amtsdauer des Vorstands beträgt im Allgemeinen zwei Jahre und fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Wahlen bzw. die Bestätigung finden alle zwei Jahre statt. Die Mehrheit der Mitglieder (absolutes Mehr) kann auch ausserordentlich den Antrag auf Neuwahlen stellen.

Aufgaben

  • Setzen von Prioritäten für die Arbeit der BEGAP
  • Triage eingehender Geschäfte
  • Vorbereitung von Geschäften für die Plenarsitzung
  • Nachbearbeitung der Geschäfte
  • Vertretung der BEGAP nach aussen
  • Sicherstellen des Kontaktes zu relevanten Organisationen

Kompetenzen

  • Bei Geschäften, welche nicht bis zur nächsten ordentlichen Plenarsitzung aufgeschoben werden können, handelt der Vorstand bei geringer Bedeutung in eigener Kompetenz, bei grundsätzlicher Bedeutung beruft er eine ausserordentliche Plenarsitzung ein.
  • Beizug von Experten zur Bearbeitung einzelner Geschäfte.

5. VERBINDUNGEN

Regelmässige Beziehungen bestehen insbesondere zu folgenden Behörden und Vereinigungen:

  • GEF des Kantons Bern mit ihren entsprechenden Stellen
  • Schweizerische Gesellschaft für Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie
  • Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Berner Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie

19.8.2013 BEGAP Plenarsitzung